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July 28, 2024, 6:08 pm

Welche Tierbetreuer benötigen eine Erlaubnis? Laut § 11 Abs. 1 des deutschen Tierschutzgesetzes fällt jeder, der gewerbsmäßig ein Tier betreut, unter die Erlaubnispflicht. Die Art des Beschäftigungsverhältnisses – ob Sie selbstständig sind und auf Rechnung arbeiten oder über die Minijobzentrale angemeldet sind – spielt dabei keine Rolle. Andreas Ackenheil ist Gründer einer Kanzlei für Tierrecht in Mainz und seit Jahren auf das Thema Recht rund ums Tier spezialisiert. Er erklärt: "Gewerbsmäßig bedeutet, dass die Tätigkeit selbstständig, planmäßig, fortgesetzt und mit Gewinnerzielungsabsicht erfolgt. Paragraph 11 tierschutzgesetz lehrgang new window. Ein entsprechendes Indiz für die Gewerblichkeit ist also die Bezahlung des Tierbetreuers oder -trainers für seine Tätigkeit. Wer also zweimal pro Woche den Hund des Nachbarn gegen Entgelt ausführt, handelt laut der Definition gewerblich. Wer hingegen ab und zu in unregelmäßigen Abständen Nachbars Hund ausführt und hierfür nichts erhält, außer dem Spaß am Gassigehen, handelt regelmäßig, jedoch nicht gewerblich. "

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Die Basics rund um Erlaubnispflicht und Qualifikationsnachweise Oft rufen Tierhalter bei uns an und sagen "Ich brauch den 11er…". Nun, was bedeutet das eigentlich? "Der 11er" meint den Paragraphen 11 des Tierschutzgesetzes (TierSchG). §11 TierSchG schreibt vor, dass Menschen, die beruflich mit Tieren umgehen, sprich gewerbsmäßige Tierhalter sind, eine behördliche Erlaubnis für ihre Tätigkeit benötigen. Um die Erlaubnis zu erhalten, muss der Antragsteller zwingend seine Qualifikation nachweisen. Wie bekommt man einen Sachkundenachweis nach Paragraph 11? - Katzenpension Max Lounge. Das heißt: Er muss belegen können, dass er die Sachkunde für die Tierart besitzt, mit der er umgehen will. Damit sollen das Leben und Wohlbefinden der Tiere, die sich in seiner Obhut befinden, geschützt und tierschutzwidrige Haltungs- oder Zuchtbedingungen verhindert werden. Für diese Berufe brauchen Sie "den 11er" In den Nummern des Paragraphen werden verschiedene so genannte Erlaubnistatbestände aufgeführt. Eine Erlaubnis brauchen Sie zum Beispiel für die Haltung und den Umgang mit Tieren in einem Tierheim oder einer tierheimähnlichen Einrichtung, für das Vermitteln von Tieren aus dem Ausland, die gewerbsmäßige Zucht, das Betreiben einer Tierpension oder für die Tätigkeit als Hundetrainer.

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Rechtliche Grundlagen der Tierhaltung in Deutschland (Tierschutzgesetz, Tierschutzhundeverordnung, Landeshundegesetze, kommunale Verordnungen) Private Hundehaltung / Hundehalterhaftung Formen der gewerbsmäßigen Hundehaltung und ihre rechtlichen Besonderheiten Reise und Transportbestimmungen (Auslandstierschutz) Tod des Hundes / Tierkörperbeseitigung Termine des Lehrgangs: 04. 02. 22 - 07. 22 06. 05. 22 - 09. 22 08. 09. 22 - 11. 22 17. Lehrgang Gewerbliche Hundehaltung / Sachkunde nach §11 Tierschutzgesetz - Hundeakademie OWL. 11. 22 - 20. 22 Ort des Lehrgangs: Dietrich Bonhoeffer Gemeindehaus 33803 Steinhagen Kurszeiten: Do - Sa: 9:00 Uhr - 18:00 Uhr So: 9:00 - 16:00 Uhr Teilnehmeranzahl: 25 - 40 Mindesteilnehmeranzahl: 20 Referenten: Daniela Müller Maic Horstmann Michael Gerichhausen Dr. Petra Balzer-Schreiber Petra Hagemeier Mareike Wichmann Dr. Martin Schilling Sabine Urban Kosten des Lehrgangs: Die Lehrgangsgebühr beträgt 320, 00 € (in Worten: dreihundertzwanzig Euro) Lehrgang ist nach § 4 Nr. 21 bb) UStG von der Umsatzsteuerpflicht befreit. (Die vorstehende Gebühr umfasst die Teilnahme an dem Lehrgang, Prüfung, Schulungsunterlagen, Pausenerfrischungen.

Wer beruflich als Tierbetreuer oder Hunde-, Katzentrainer arbeiten möchte, benötigt laut §11 des Tierschutzgesetzes eine Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Tierbetreuung. Dies schließt sowohl die gewerbsmäßige Zucht als auch die gewerbsmäßige Haltung von Wirbeltieren, sowie für private -nicht mobile Tierbetreuer, Tierrainer, Tierpensionen, Auslandstierschutz, Tierheim / tierheimähnliche Einrichtung, Import und Vermittlung von Auslandshunden ein..... schreibt vor, dass Jeder der gewerblich mit Tieren arbeiten möchte, die erforderliche Sachkunde besitzen muss. Wir bieten Ihnen Sachkundelehrgänge, Aus- und Fortbildungen an, die als Qualifikations-Nachweis zur Vorlage beim Veterinäramt gelten können. Unsere Lehrgänge sind nach § 4 Nr. Paragraph 11 tierschutzgesetz lehrgang nrw de. 21 bb) UStG von der Umsatzsteuerpflicht befreit Beruflicher oder gewerbsmäßiger Umgang mit Hunden ist erlaubnispflichtig! Diese Ausbildungen / Qualifikationslehrgänge können Sie absolvieren: Erlaubnispflicht nach § 11 des Tierschutzgesetzes. Ausbildung zum Hundetrainer (Hundetrainerausbildung mit Abschlussprüfung) Ausbildung Hundewissenschaft Sachkunde für Hundetrainer Sachkunde für Züchter Sachkunde für Tierschutzorganisationen und Auslandstierschutz Sachkunde Hundebetreuer, Hundetagesstätte, Dogwalker Sachkunde Katzenhaltung und Kleinsäuger Lehrgang Sachkundenachweis § 11 TierSchG für Hundeausbilder / -Trainer und alle Interessierte.