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July 28, 2024, 9:01 pm
Dieser vom OVG Hamburg in seinem Beschluss vom 24. 06. 2009 - 3 Bs 57/09 vertretenen Auffassung sind das OVG Rheinland-Pfalz in seinem Beschluss vom 31. 03. 2015 - 7 B 11168/14, Rdn. 24, das VG Düsseldorf in seinem Urteil vom 25. 08. 2016 - 6 K 3287/16, Rdn. 69-70 und das VG Hamburg in seinem Beschluss vom 07. 01. 2010 - 5 E 3286/09, Rdn. 32 gefolgt. Allerdings sind die Gerichte in Berlin-Brandenburg und Bremen anderer Ansicht. Danach sollen die steuerlichen Aufzeichnungen gleichwohl Gegenstand der Prüfungsaufgaben der Genehmigungsbehörde sein. Während das OVG Berlin-Brandenburg in seinem Beschluss vom 12. 2012 - OVG 1 S 35. 12, Rdn. 11 m. w. N. und das VG Bremen in seinem Beschluss vom 25. 04. Taxi aufzeichnungspflicht 2017 ergebnisse. 2016 - 5 V 832/16, Seite 7 zu dieser Einschätzung ohne jede Begründung kommen, argumentiert das VG Berlin in seinem Beschluss vom 10. 2011 - 11 L 352. 11 damit, dass eine Anfrage der Genehmigungsbehörde nach § 30 Abs. 5 AO nur unter so hohen Voraussetzungen zulässig sei, dass der vom OVG Hamburg aufgezeigte Weg kaum gangbar sei und die Vorschrift des § 1 Abs. 2d PBZugV (bis 2013 = § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2d PBZugV) dadurch ins Leere liefe ( VG Berlin, aaO., Rdn.
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Es wird eine Übergangsfrist für Altgeräte, die nur teilweise oder nicht den Anforderungen genügen, bis längstens 31. 12. 2016 gewährt. Position des BZP Der derzeitige Gesetzes- und Regelungsstand lässt nach Ansicht des BZP viele Probleme offen. Einsatz der Taxameter-Altgeräte zeitlich begrenzen Taxameter-Altgeräte, die nicht aufzeichnen und nicht alle Anforderungen der MID/BMF-Schreiben erfüllen können, dürfen nicht neu in Betrieb gesetzt werden. Diejenigen, die zu diesem Stichtag 31. 2016 bereits in Verkehr gebracht und in Betrieb gesetzt worden sind, dürfen unbegrenzt weiter eingesetzt werden. "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord! - Seite 17 - DAS! bundesweite Taxiforum. Schon aus Gründen der Wettbewerbsgleichheit sollte dies nicht sein, der BZP fordert die Einführung einer gesetzlichen Übergangsfrist von zwei Jahren, sodass spätestens Ende 2018 keinerlei Alt-Taxameter mehr einsetzbar sind. Gemischtgenehmigungen sollten wegfallen Spätestens bei Inkrafttreten dieser neuen Rechtssituation kann es nach Ansicht des Bundesverbandes nicht mehr sein, dass § 46 Abs. 3 PBefG es weiter zulässt, dass Unternehmer Fahrzeuge mit Gemischtgenehmigungen einsetzen dürfen.

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